1998-07-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/74364Nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft einen fünfjährigen Finanzplan zugrunde zu legen. Der Finanzplan als Anlage des Haushaltsplanes enthält eine Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Vermögens- und des Verwaltungshaushaltes sowie eine Zusammenstellung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach Aufgabenbereichen. Grundlage für die Finanzplanung ist das Investitionsprogramm, das nach Jahresabschnitten gegliedert ist. Es enthält die Abteilungen Mehrjahresinvestitionsprogramm und objektbezogene Einnahmen. In Tabellen werden die Finanzplanung und das mittelfristige Investitionsprogramm wiedergegeben. eh/difuFinanzplanung der Stadt Darmstadt 1996-2000.Graue LiteraturDW2958FinanzplanungInvestitionGemeindefinanzenFinanzwesenÖffentliche EinnahmenÖffentliche Ausgaben