Fouquet, Helmut1996-10-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/92260Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren seit seiner Verkündigung tritt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz am 6.Oktober 1996 in Kraft. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird unter Erläuterung der hier verwendeten Begriffe und der Problematik ihrer Abgrenzung dargelegt. Zwischen Entledigungswillen und dem Entledigen Müssen zum Wohle der Allgemeinheit wird vom Verfasser der Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgedankens zwischen Ordnungsrecht und Abfallrecht aufgespannt. Die Abfalleigenschaft von Stoffen in Abhängigkeit von Marktwert, Verwertungswillen, Zweckfindung, Übergabe des Stoffes an Dritte sowie Maßnahmen der Abfallentsorgung im Sinn einer Verwertung oder im Sinne einer Beseitigung werden erläutert und unter Bezugnahme auf den Entsorgungspflichtigen und denjenigen, der diese Pflicht erfüllt, dargestellt.Verwertung und Beseitigung von Stoffen nach dem KrW-/AbfG. Überblick über die neue Rechtslage.ZeitschriftenaufsatzI96030611RechtAbfallAbfalldeponieAblagerungMaterialflussGefahrenabwehrOrdnungsrechtBürgerliches GesetzbuchBundesimmissionsschutzgesetzWirtschaftPlanfeststellungDeponieKreislaufwirtschafts- und AbfallgesetzVerwertungBegriffEntsorgungspflichtGenehmigungAbfallwirtschaftsplan