Gnewuch, Jürgen2012-04-182020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620120939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/146428Die Bundesländer haben seit 2006 das Recht, die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Zur Einnahmenerhöhung haben mittlerweile fast alle Länder den Steuersatz von 3,5 % auf 4 bis 5 % angehoben. Bei der Anhebung der Grunderwerbsteuersätze werden jedoch die wirtschaftlichen und fiskalischen Nebenwirkungen einer erhöhten Grunderwerbsteuer vernachlässigt. Transaktionen, wie Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften und Fusionen von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, werden durch hohe Grunderwerbsteuern belastet beziehungsweise verhindert.Die Grunderwerbsteuer als Transaktionshemmnis.ZeitschriftenaufsatzDH18976WohnungswesenWohnungsmarktWohnungswirtschaftGrunderwerbBodeneigentumBesteuerungGrunderwerbsteuerSteuerrechtNeuordnungWirkungsanalyseMarktentwicklungImmobilienwirtschaftFusionTransaktionskostenLändervergleich