Scheuer, Franz1982-07-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/487734In einer Ansiedlung von etwa 15 Häusern, ca. 400 m vom nächsten Ort entfernt, besitzt der Kläger eines der Wohnhäuser. Er begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses auf seinem Grundstück. Das Vorhaben wird nach § 35 BBauG beurteilt. Es widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Es beeinträchtigt öffentliche Belange, weil es eine vorhandene Splittersiedlung verfestigen würde. csRechtBundesbaugesetzBaugenehmigungAußenbereichParagraph 35BundesbaugesetzSplittersiedlungRechtsprechungBebauung eines Seeufers. OVG NW, Urteil vom 23.2.1981 - 11 A 838/79.Zeitschriftenaufsatz069425