Dörr, Gernot2007-05-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/161816Wenn verschiedene Verwaltungsstellen bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben in rechtliche Konfliktlagen geraten, ist deswegen gerichtlicher Rechtsschutz nicht immer zulässig und selten zwingend erforderlich. Einen Beitrag zur Verwaltungskultur stellt es dar, wenn sachliche Differenzen zwischen Behörden innerhalb der exekutiven Staatsgewalt beigelegt werden. Dieses Ziel umreißt der Beitrag an Problemlagen in der Sozialverwaltung. difuBehörden-Konflikte vor Sozialgerichten.ZeitschriftenaufsatzDM07051119VerwaltungsrechtBehördeAmtRechtsschutzKonfliktSozialgerichtVerwaltungskulturRechtskonfliktVerwaltungsstelle