1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/530169Im November 1984 kam in einer Neubauwohnung ein Ehepaar mit seinem 1-jährigen Kind durch eine Kohlenmonoxidvergiftung ums Leben. Zum Unfallhergang wurde folgendes ermittelt: Die Abgase der Heizungsanlage konnten nicht abziehen, da zwei der drei Kaminrohre oben mit Styroporpfropfen verschlossen waren. Die Haftungsfrage für dieses Gasunglück wird erörtert und begründet. (-y-)GasfeuerungAbgasUnfallursacheKaminInbetriebnahmeRechtsprechungGerichtsentscheidungVergiftungKohlenmonoxidRechtAllgemeinDas Rüdesheimer Gasunglück. Jetzt wird das Anmeldeverfahren für Gasfeuerstätten angepaßt.Zeitschriftenaufsatz117165