Menne, Klaus2014-12-102020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920141861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/261415Seit dem 26.02.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PatRG - Patientenrechtegesetz) in Kraft. Es definiert Pflichten von Behandelnden gegenüber Patienten. Zu den Behandelnden zählen neben Ärzten u.a. auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wie sie auch in der Erziehungsberatung tätig sind. Damit ist die Frage aufgeworfen, ob die neuen Vorschriften von diesen Berufsgruppen auch in der Erziehungsberatung zu beachten sind. Da die Patientenrechte allgemein im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt worden sind (§§ 630a-h), ist weitergehend auch die Frage aufgeworfen, ob auch die anderen Berufsgruppen in der Erziehungsberatung oder sogar allgemeiner in der Kinder- und Jugendhilfe, Adressaten der Vorschriften sind. Diesen Fragen wird durch eine Darstellung der Grundlagen der Arzthaftung und eine Erörterung der Anforderungen an einen Behandlungsvertrag (Facharztstandard, Informations- und Aufklärungspflicht sowie Dokumentation) nachgegangen.Beratung oder Behandlung? Zur Bedeutung des Patientenrechtegesetzes für die Erziehungsberatung.ZeitschriftenaufsatzDMR140509SozialwesenKindFamilieRechtsprechungGesetzgebungVorschriftPsychologieErziehungsberatungPatientenrechtBerufsgruppeFachkraftPsychotherapieArzthaftungBeratungskonzeptAufgabenbereichVeränderung