Kopp-Assenmacher, StefanHahn, Tim2017-03-162020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/240998Das BVerwG hat mit zwei Entscheidungen vom 30.06.2016 (7 C 4.15,7 C 5.15) zu Rechtsfragen der Anwendung von 5517, 18 KrWG zugunsten der betroffenen gewerblichen Sammlungen entschieden. Der langjährige Streit zwischen kommunaler Abfallentsorgung und privater Entsorgungswirtschaft über den Zugriff auf Abfälle aus privaten Haushaltungen hat damit jedoch noch kein Ende gefunden. Das eine Untersagung oder Beschränkung der gewerblichen Sammlung rechtfertigende Merkmal der "überwiegenden öffentlicher Interessen" ist nach der hier besprochenen Entscheidung 7 C 4.15 des BVerwG im Lichte des Europarechts eng auszulegen. Als Maßstab für die Beurteilung im Einzelfall kommen sog. Irrelevanzschwellen in Betracht.Gewerbliche Sammlung: Es bleibt schwierig!. BVerwG (Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15) zwischen europarechtskonformer Auslegung und vollzugspraktischen Hinweisen.ZeitschriftenaufsatzDM17030319EntsorgungAbfallwirtschaftSiedlungsabfallGemeindeunternehmenPrivatwirtschaftRechtsprechungAbfallsammlungÖffentliches InteresseGewerbliche SammlungEntsorgungsunternehmen