2002-11-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/47336Im Land Brandenburg sind Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften von der Zahlung der Gerichtsgebühren im Zivilprozess befreit, sofern die Angelegenheit nicht die wirtschaftlichen Unternehmen i.S.d. Kommunalrechts betrifft. Gerichtsgebühren sind in solchen Fällen auch bei der obsiegenden Gegenpartei nicht zu erheben, sodass eine Festsetzung des gezahlten Vorschusses gegen die Gemeinde oder Gebietskörperschaft zu unterbleiben hat. Brandesburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.7.2001 - 8 W 146/01, in Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 2002 S.246. difuBefreiung von Gerichtskosten.ZeitschriftenaufsatzDC3297GebührZivilrechtKlageGemeindeGebietskörperschaftGebührenbefreiungGerichtskostenZivilprozess