Kothe, Peter2003-11-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-3818https://orlis.difu.de/handle/difu/133212Die Kostenerstattung nach vorangegangener Altlastensanierung im Wege der Verwaltungsvollstreckung wird durch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen begrenzt. Den Fall seiner Insolvenz regelt das Insolvenzrecht; die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist zwischen Behörden und Insolvenzverwaltern nach wie vor umstritten. Werden das Gefahrenabwehrrecht und das Insolvenzrecht konsequent auf ihren jeweiligen Anwendungs-bereich zurückgeführt, folgt daraus, dass der (starke vorläufige oder endgültige) Insolvenzverwalter - beschränkt auf die Masse - haftet, soweit er verhaltens- oder infolge seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zustandsverantwortlich ist. Die Freigabe gefahrverursachender Gegenstände ist zulässig, lässt aber bereits begründete Verbindlichkeiten unberührt. difuMassefreundliche Lösung versus massefeindliche Lösung - Stand der Rechtsprechung.ZeitschriftenaufsatzDF7489UmweltschutzBodenschutzKostenHaftungAltlastAltlastensanierungInsolvenzverfahrenKostenerstattung