Hübler, Anna-Katharina Josephine2018-03-132020-01-052022-11-252020-01-052022-11-252017978-3-428-15170-7https://orlis.difu.de/handle/difu/249938Schwere (Natur)Katastrophen können vom betroffenen Staat häufig nicht autonom bewältigt werden. Die Arbeit untersucht, welche völkerrechtlichen Verhaltensanforderungen im Katastrophenfall für den betroffenen Staat sowie die Staatengemeinschaft gelten. Fremdstaatliche Katastrophenhilfe bedarf danach stets der Zustimmung des betroffenen Staates. Vorbehaltlich regionaler, bilateraler oder bereichsspezifischer mulitlateraler Abkommen kann eine Hilfeleistungspflicht fremder Staaten de lege lata indes nur bei gravierenden Großkatastrophen mit Opferzahlen im hohen fünfstelligen Bereich oder wirtschaftlichen Schäden im Milliardenbereich angenommen werden. Die Hilfspflicht unterliegt dabei zudem einem mitteilungspflichtigen Kapazitätsvorbehalt. Bei der praktischen Durchführung von Katastrophenhilfe müssen die hilfeleistenden Staaten eine Reihe völkergewohnheitsrechtlich anerkannter Modalitäten beachten, u.a. nach Vorgaben der UN-Völkerrechtskommission.Staatliche Verhaltenspflichten im völkerrechtlichen Katastrophenfall.MonographieDW32086ZivilschutzStaatVerhaltenKatastrophenschutzVölkerrechtHilfeleistung