Weißer, Antje2008-04-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252007978-3-555-20317-1https://orlis.difu.de/handle/difu/196693Am 1.8.2007 ist das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Es gilt damit ein Rauchverbot in Behörden und anderen Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind wie Gaststätten, Schulen, soziale und kulturelle Einrichtungen. Der Kommentar soll über das neue Recht informieren und als Hilfestellung bei Zweifelsfragen dienen. Auch auf das Bundesnichtraucherschutzgesetz wird kurz eingegangen, da hier ein Rauchverbot für Bundesbehörden und den öffentlichen Personenverkehr geregelt ist. In einem umfangreichen Anhang sind Gesetzesmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Auszüge aus relevanten Bundes- und Landesgesetzen enthalten. difuNiedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz. KommentarMonographieDW21697GesundheitswesenGesundheitsschutzGesetzestextGastgewerbeBehördeSchuleÖffentliches GebäudeNichtraucherschutzRauchverbotKommentar