Thiel, Fabian2017-10-122020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/242120Das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost ist ein städtebaurechtlicher Sonderfall mit erheblichem Flächenrevitalisierungspotenzial. Die Ergebnisse sind nach Ansicht des Verfassers ernüchternd: Die gegenwärtig fehlende Handhabe der Gemeinden gegen diejenigen Eigentümer, die ihre (Brach-)Grundstücke vernachlässigen, sieht er als strukturelles, bodenrechtlich gravierendes Problem. Daran habe die Novelle 2004 des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) nichts geändert. Dabei biete der Stadtumbau Ost die rechtspolitische Gelegenheit, Wirksamkeitsdefizite im eigentumsverfassungsrechtlichen und baurechtlichen Bereich zu erörtern. Hier lägen dogmatische Impulse des Stadtumbaus Ost, die bisher unerörtert geblieben seien. Die Grundstücke in Aufgabegebieten sind oftmals ein res extra commercium, das dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr durch Dereliktion vorübergehend oder gar dauerhaft entzogen ist. Der Autor fordert Kriterien für die Auszahlung von Städtebaufördermitteln, die an die Erabeitung integraler Konzepte auf kommunaler Ebenen zu binden sind.15 Jahre "Stadtumbau Ost". Res extra commercium, Rekommunalisierung, Wirksamkeitsdefizite und Fortentwicklung.ZeitschriftenaufsatzDM17091528StadtentwicklungsplanungStadterneuerungStädtebauförderungStädtebaurechtEigentumBodenrechtBodeneigentumBodenpolitikBaurechtStadtumbau OstStadtentwicklungspolitikStadtentwicklungsprogrammFlächenrevitalisierungSchrottimmobilieRekommunalisierung