1985-08-052020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/514574Darstellungen eines Flächennutzungsplans sowie Ziele der Raumordnung und Landesplanung können im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Eine außerhalb der Bauleitplanung der Gemeinde in Aussicht genommene und als solche im Flächennutzungsplan vermerkte Planung ist auch im Sinne des BBauG § 35 Abs. 3 keine Darstellung des Flächennutzungsplans. -z-RechtBebauungsplanungFlächennutzungsplanRaumordnungLandesplanungBauleitplanungGemeindeRechtsprechungBundesbaugesetzAußenbereichBVerwG-UrteilBBauG §§ 5 Abs.1-3, Abs.6, 35 Abs.1 und 3. BVerwG, Urteil v. 20.1.1984 - Az. 4 C 43.81 - VGH München.Zeitschriftenaufsatz097630