1981-01-062020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/467867Eine ehemalige Kaserne im Außenbereich soll zu einem Wohngebäude umgenutzt werden. Die Klage auf Erteilung einer Genehmigung zur Nutzungsänderung wird vom OVG Lüneburg zurückgewiesen. Das Verbot der Wohnnutzung wird u.a. mit der "formellen Illegalität" des Gebäudes begründet. Das Urteil rechtfertigt den Widerspruch zwischen früherer und heutiger Entscheidungspraxis der Bauaufsichtsbehörde. csRechtBundesbaugesetzAußenbereichNutzungsänderungWohnnutzungBauaufsichtsbehördeNutzungsverbot einer ehemaligen Wehrmachtsunterkunft für Wohnzwecke. § 35 BBauG, § 100 LBO, Baupolizei VO vom 3.5.1930 (Sonderbeilage Reg. Amtsblatt Schleswig), § 3 VO vom 20.11. Gemeinde, Kiel 31(1979)Nr.5, S.144-145 OVG Lüneburg, Urteil vom 23.10.1978.Zeitschriftenaufsatz048682