Berger, Sven2000-03-152020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619983-631-33410-9https://orlis.difu.de/handle/difu/53867Das vorhandene Vermögen der SED und der von ihr beherrschten Organisationen, wurde in Deutschland Vermögensbeschränkungen unterworfen, um dieses einzuziehen. Der Vermögensanteil, der bis zum 7.10.1989 vorhanden war, wurde treuhänderischer Verwaltung unterstellt. Zunächst werden die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der treuhänderischen Verwaltung dargestellt sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des deutschen Rechtsinstrumentarismus untersucht. Sodann werden die eigentumsrechtlichen Positionen, der von den Staatsparteien der DDR beherrschten Organisationen beleuchtet. Abschließend wird die Verwendung des treuhänderisch verwalteten Vermögens untersucht. kirs/difuDie treuhänderische Verwaltung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Gesetzgeberischer Auftrag und verwaltungspraktische Umsetzung.MonographieDG1060ParteiVermögenOrganisationEigentumFinanzenVerwaltungsrechtRechtsprechungGesetzgebungVerfassungVerfassungsrechtTreuhandParteiengesetzFinanzvermögenVermögensrechtZulässigkeitZweckbestimmung