Hefti, Ernst1994-03-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619930251-0960https://orlis.difu.de/handle/difu/83520Das Urheberrecht schützt Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler, Fotografen, Wissenschaftler usw. und ausdrücklich auch Urheber von architektonischen Werken. Der Schutz für Architekten ist also theoretisch vorhanden. Mit wenigen Ausnahmen kommt er aber leider in der Praxis verhältnismäßig schwach zum Tragen. Der Beitrag behandelt die Gründe dieser urheberrechtlichen Benachteiligung und zeigt anhand von Beispielen mögliche Verhaltensweisen auf. (-z-)Das Bauwerk im Urheberrecht oder der beterogene Architekt.ZeitschriftenaufsatzI94010157BebauungArchitekturBauwerkSchutzUrheberrechtsgesetzArchitektVerhaltenRechtUrheberrechtBenachteiligungRechtslage