Erbguth, WilfriedStollmann, Frank1996-10-172020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/91821Offshore-Windenergieanlagen werfen eine Reihe planungs- und baurechtlicher Probleme auf. Hinzu treten Fragen der Planungskompetenz der betreffenden Länder, der Gemeinden sowie der räumlichen Zuordnung. Der Beitrag geht diesen Fragen, gegliedert in die Kapitel planungsrechtliche Grundlagen und genehmigungsrechtlicher Rahmen, nach. Außer Bundesrecht wird die Rechtslage des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern zur Kärung herangezogen. Die planungsrechtliche Grundlage muß den Verfassern zufolge die Landes- und Regionalplanung schaffen. Offshore-Anlagen im Küstenbereich lassen sich, gegebenenfalls nach Eingemeindung eines bisher gemeindefreien Teils, auch durch Bauleitpläne planen. Bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen sind gegebenenfalls die Bestimmungen des Landeswasserstraßengesetzes, immissionsschutzrechtliche Anforderungen des BImSchG und die Bestimmungen des Naturschutzrechts zu berücksichtigen. Offshore-Windkraftanlagen bedürfen in der Regel einer eigenständigen Baugenehmigung.Planungs- und genehmigungsrechtliche Aspekte der Aufstellung von Offshore-Windenergieanlagen.ZeitschriftenaufsatzI96030172WindenergieanlageGenehmigungsverfahrenPlanungsrechtRaumordnungRegionalplanungBauleitplanungWasserrechtImmissionsschutzrechtPlanungskompetenzEntscheidungskriteriumOffshore