Beckmann, Klaus J.1989-02-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/547481Bei der Beurteilung des Handlungskonzepts "Zonen-Geschwindikeits-Beschränkung" hat die Verträglichkeit der baulichen und betrieblichen Ausgestaltung mit Anforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine kritische Bedeutung, da auch das Handlungskonzept "Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs" zu einer stadt- und umweltverträglichen Verkehrsentwicklung Beiträge leisten soll. Der Einsatz von ÖPNV-verträglichen Maßnahmen innerhalb von Tempo-30-Zonen sowie von kompensatorischen Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auch außerhalb von Tempo-30-Zonen können im Regelfall eine Komplementarität und gegenseitige Unterstützung der Handlungskonzepte gewährleisten. Die überwiegend positive Zwischenbilanz der Wirkungen von Zonen-Geschwindigkeitsbegrenzungen läßt eine zeitlich unbefristete Regelung geraten erscheinen. geh/difuGeschwindigkeitsbegrenzungVerkehrsgeschwindigkeitTempo 30Öffentlicher PersonennahverkehrStädtebauStadtverträglichkeitBewertungHandlungskonzeptModellversuchVerkehrsberuhigungVerkehrZonen-Geschwindigkeits-Beschränkung -Tempo 30 - und öffentlicher Personennahverkehr - Erfahrungen aus städtebaulicher Sicht.Graue Literatur134973