2003-11-282020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/1361371. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchstens 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden. 2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor In-Kraft-Treten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter. difuNeue Nachtflugregelung für den Flughafen München.ZeitschriftenaufsatzDG3004VerkehrVerkehrsrechtLuftverkehrUmweltschutzrechtLärmschutzFluglärmgesetzGrenzwertSchallpegelRechtsprechungNachtflugFlugbetriebZumutbarkeitsgrenze