Bewerunge, Lothar1981-05-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/474286Das geplante Denkmalschutgesetz autorisiert nach Meinung des Autors die Behörden umfassend, ohne dass dem betroffenen Bürger ggf. der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte zugebilligt wird. Es wird auch befürchtet, dass mit dem neuen Gesetz ein neuer Verwaltungsapparat erzeugt wird, dass Denkmalschutz und -pflege Sache der Bürokratie werden. Es wird auf den Widerspruch zwischen Denkmaldefinition und den Erfordernissen des Strukturwandels insbesondere für das Ruhrgebiet (Ruhrgebietsprogramm) hingewiesen. IRPUDRechtDenkmalschutzDenkmalpflegeDenkmalschutzgesetzZum Entwurf des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes.Zeitschriftenaufsatz055463