1982-07-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/487444Werden durch die Ausführung oder Benutzung eines Bauvorhabens im Außenbereich öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung dieses Vorhabens. Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nicht zu, da andernfalls die Behörde entgegen GG Art. 14 den Inhalt des Eigentums bestimmen kann. -y-RechtBebauungsplanungBaugenehmigungAußenbereichBundesbaugesetzBundesbaugesetzParagraph 35EnteignungRechtsprechungBGH-UrteilBauplanungsrecht und Enteignungsrecht - Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung im Außenbereich. BGH, Urteil vom 5.2.1981 - III ZR 119/79, OLG Koblenz.Zeitschriftenaufsatz069134