Schweissgut, Johann2012-10-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920120022-5940https://orlis.difu.de/handle/difu/273560Bei der Durchführung einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a bei einer von einem Freien Träger ambulant betreuten Familie sollten die speziellen Arbeitsbedingen der ambulanten Hilfe berücksichtigt werden. Eine Gefährdungseinschätzung im Verlauf einer ambulanten Maßnahme der Hilfe zur Erziehung kann den Hilfeprozess beeinträchtigen oder zerstören. Daher erscheint es wichtig, bei dem Verfahren der Einschätzung den Prozess von Seiten der Leitung sorgfältig zu führen und die Funktionen der Kontrolle und des Helfens zu trennen und unterschiedlichen Fachkräften zuzuordnen. Es wird ein Beispiel eines solchen Verfahrens vorgestellt.Der § 8a des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe.ZeitschriftenaufsatzDR19442SozialarbeitJugendhilfeKindSchutzRisikoanalyseVerfahrenKinderschutzSchutzauftragFreier TrägerAmbulante HilfeGefährdungseinschätzungLeitungsverantwortungFachkraftKontrolleFallbeispielSteuerung