Hertwig, Stefan2014-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520141439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/221779Die Vergaberichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG sind nicht die einzigen Quellen vergaberechtlicher Pflichten. Nach ständiger Rechtsprechung der europäischen Gerichte verlangt bereits das Europäische Primärrecht eine diskriminierungsfreie Vergabe. Im nationalen Bereich kann die Pflicht zur Anwendung von vergaberechtlichen Auswahlverfahren zudem aus dem Haushaltsrecht und aus Auflagen in Zuwendungsbescheiden folgen. Vergleichbar hierzu verlangen europäische Einzelregelungen von Zuwendungsempfängern im Zusammenhang mit finanziellen Beiträgen der Europäischen Union die Beachtung von Ausschreibungspflichten. Das hier zu besprechende Urteil, dem eine Mittelvergabe aus dem europäischen Kohäsionsfonds zu Grunde lag, gibt ein Beispiel dafür, dass dazu auch die Vergabepflicht aus dem europäischen Primärrecht gehören kann. Erfahrungen der Bieter auf dem jeweils einschlägigen nationalen Markt dürfen dann nicht mehr verlangt werden."Erfahrung auf nationalen Märkten" kein zulässiges Wertungskriterium.ZeitschriftenaufsatzDM14050705VerwaltungsrechtVergabeFinanzierungRechtsprechungVergaberichtlinieEU-RichtlinieAusschreibungspflichtÖffentlicher AuftragBinnenmarktEU-FörderungKohäsionsfonds