Feltes, Thomas1983-07-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/498513Die Abhandlung geht von der Annahme aus, daß die Sozialwissenschaften dem Konfliktbegriff einen wesentlich anderen Stellenwert als die Rechtswissenschaft zuweisen. Psychologie, Pädagogik und Soziologie haben die produktiven Möglichkeiten, die der Konflikt bietet, aufgezeigt und die Notwendigkeit auch gerade jugendlicher Konflikte nachgewiesen. In der Rechtswissenschaft geht man in der Regel nach wie vor davon aus, daß durch Normsetzung und durch Normanwendung Konflikte verhindert, gelöst oder sogar sanktioniert werden müssen, um den "Rechtsfrieden" zu gewährleisten. Den Gründen dafür geht diese Arbeit nach. Die mit vielen Abbildungen und Beispielen versehene Erörterung behandelt die Konfliktbereiche des Jugendrechts, befaßt sich mit dem Konfliktbegriff in Psychologie, Pädagogik, Soziologie und Rechtswissenschaften, um dann ein Bild des Jugendrechts als Konfliktrecht zu entwerfen. chb/difuKonfliktJugendrechtJugendhilfePädagogikPsychologieJugendgerichtsgesetzJugendkriminalitätBildungswesenSozialwesenTheorieJugend, Konflikt und Recht. Zur Theorie eines konfliktorientierten Jugendrechts - Begründungen und Umsetzungsversuche; Nebentitel.Monographie080918