Kunkel, Peter-Christian1994-06-012020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619920937-1982https://orlis.difu.de/handle/difu/34720Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird in der Literatur der Familiengerichtshilfe nur noch eine untergeordnete Bedeutung beigemessen, d.h. sie wird auf die Rolle eines Boten zwischen Gericht und Eltern reduziert, was sich aus dem Gesetz ergibt, aber auch auf gesellschaftliche Entwicklungen und neuere Erkenntnisse der Scheidungsforschung zurückgeht.Demgegenüber führt der Autor aus, daß das veränderte Aufgabenverständnis de lega lata nicht zu begründen ist, beschreibt die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes dem Inhalt und Umfang nach und geht auf das Verfahren der Mitwirkung ein.Auch eine Einschränkung der Mitwirkungspflicht durch den Datenschutz ist nicht gegeben.Er hält fest, daß die Familiengerichtshilfe zu einer gutachterlichen Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht verpflichtet ist. goj/difuDie Familiengerichtshilfe des Jugendamts.Graue LiteraturD9307016FamilieSozialrechtSozialinfrastrukturJugendamtFamiliengerichtFamilienrecht