Beerens, H. P. C.1985-08-052020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/513967Die besonderen Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau unterschieden sich nur noch wenig von den Anforderungen der niederländischen Musterbauordnung, sodass, um Doppelregelungen abzubauen und das Baugenehmigungsverfahren zu straffen, die "Vorschriften und Winke" entbehrlich erschienen. Mit der teilweisen Abschaffung wurden die technischen Bedingungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau neu gefasst. Übergangsregelungen gelten für Schallschutz, Wärmeschutz, Gütesicherung und Abweichklauseln. Die Gütesicherung bei Baustoffen, -teilen und -systemen erfolgt über Prüfzeichen. Bis auf die Kostenprüfung ist die Bauaufsicht den Gemeinden übertragen. Dezentralisierung und Abbau der Regelungsdichte sollten zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens und zur Kostendämpfung beitragen. Befürchtet werden Fehlentscheidungen wegen Inkompetenz. nbBaurechtRechtBauordnungWohnungsbaurechtBaubestimmungBauaufsichtBaugenehmigungsverfahrenBaukostenKritikÖffentlicher WohnungsbauVereinfachungMusterbauordnungKompetenzverlagerungVerantwortlichkeitVollzugsdefizitVoorschriften en Wenken afgeschaft, wat nu?Zeitschriftenaufsatz097022