1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/530957Leitsätze: 1. Die bloße Möglichkeit, ein beabsichtigtes landwirtschaftliches Wohn- und Wirtschaftsgebäude irgendwann in ein Mehrfamilienhaus umzuwandeln, nimmt ihm nicht die "dienende" Funktion im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG, wenn es tatsächlich den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist. 2. Das Merkmal des "Dienens" im Sine des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG umfasst auch eine gewisse räumliche Zuordnung der Betriebsstelle zu den landwirtschaftlichen Betriebsflächen. 3. Die öffentlichen Belange, eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung einer Splittersiedlung zu vermeiden, können auch einem - privilegierten - landwirtschaftlichen Vorhaben entgegenstehen. 4. Zur Sicherung der ausreichenden wegemäßigen Erschließung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes im Außenbereich (im Anschluss an das Urteil v. 30.8.1985 - 4 C 48.81). (-z-)AußenbereichPrivilegiertes VorhabenLandwirtschaftlicher BetriebLandwirtschaftsgebäudeNutzungsänderungZersiedlungErschließungSicherungÖffentlicher BelangLandschaftsbildRechtsprechungErschließungsstraßeBundesbaugesetzParagraph 35RechtBundesbaugesetzBBauG § 35 - Landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich. BVerwG, Urt.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82.Zeitschriftenaufsatz117954