1981-08-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251981https://orlis.difu.de/handle/difu/478913Auf die nach Baufertigstellung rechtmäßig bestehende bzw. rechtmäßig hergestellte Geländeoberfläche ist abzustellen, wenn festzustellen ist, ob ein teilweises unter der festgelegten Geländeoberfläche liegendes Geschoss ein Vollgeschoss ist, weil seine Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen. Das Urteil des VGH beruht auf folgenden §§: 2 Abs.4 HBO, 10 Abs.8 HBO. -y-BauordnungsrechtGeländeoberflächeGrundstücksoberflächeGeländeniveauGrenzabstandGrundstücksgrenzeGebäudehöheVollgeschossKellergeschossRechtsprechungGerichtsentscheidungBauordnungsrecht - Festlegung der Geländeoberfläche. Hessischer VGH, Beschl. vom 17.4.1979 - IVTG 31/79.Zeitschriftenaufsatz060306