Schulte-Kellinghaus, Jan2000-05-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251998https://orlis.difu.de/handle/difu/77080Nach einer Einführung in die aktuelle juristische Rundfunkdiskussion und einem Überblick über die technische Entwicklung digitaler Hörfunk- und Fernsehsysteme konzentriert sich die Untersuchung auf die Auslegung des Rundfunkbegriffs in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unter besonderer Berücksichtigung des Bedeutungszusammenhangs im Grundgesetz. Dabei soll eine Definition gefunden werden, die eine sichere Abgrenzung möglich macht. Im zweiten Teil der Arbeit richtet sich das Augenmerk auf die Konsequenzen der Abgrenzung, wobei die Frage nach der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dazu werden die absehbar notwendigen Regelungen für Nichtrundfunkdienste skizziert und im Wege der Einzelbetrachtung dem Kompetenzbereich von Bund und Ländern zugeordnet. Schließlich richtet sich der Blick auf die europäische Regelungsebene, von der zusammenfassend festgehalten wird, dass eine umfassende Zuständigkeit für den Bereich der Rundfunk- und Nichtrundfunkdienste in EGV angelegt ist, für die es keine wirksamen Ausübungsgrenzen gibt. Daher sei es abzusehen, dass der Erlass der EG-Fernsehrichtlinie erst den Startschuss für eine künftige Medienpolitik der Gemeinschaft darstelle, und insbesondere der Bereich der Nichtrundfunkdienste aufgrund seines überwiegend wirtschaftlichen Regelungsbezugs ein breites Betätigungsfeld für europaweite Regelungen biete. goj/difuRundfunkbegriff und Gesetzgebungskompetenzen im digitalen Zeitalter.Graue LiteraturDW5681InformationRundfunkBegriffsbestimmungGesetzgebungBundLandKompetenzEU