Frenz, Walter2010-03-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/169663Sowohl das BVerfG als auch jüngst der EuGH hatten die Ausgestaltung des Emissionshandels am allgemeinen Gleichheitsgrundrecht zu messen. Der von beiden angewandte weitmaschige Kontrollmaßstab korrespondiert nicht mit der Wettbewerbsrelevanz von Sonderbehandlungen zugunsten bestimmter Anlagen oder Branchen. Allerdings eröffnen die Unsicherheiten des Klimaschutzes weitere Spielräume, aber nur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastungen und Einhaltung von Mindestvorgaben.Gleichheitssatz und Wettbewerbsrelevanz bei BVerfG und EuGH - Das Beispiel Emissionshandel.ZeitschriftenaufsatzDM10030218UmweltschutzEmissionskontrolleUmweltschutzrechtWettbewerbWirtschaftsförderungWirtschaftszweigRechtsprechungEmissionshandelKlimaschutzEmissionsminderungWettbewerbsfähigkeitUmweltschutzmaßnahmeGleichheitsgebotBundesverfassungsgerichtEuropäischer GerichtshofEmissionslizenz