Leimich, Peter1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261968https://orlis.difu.de/handle/difu/460247Eine Vermögensnachweisung der öffentlichen Hand ist seit 1949 im Grundgesetz für den Bund, in Landesverfassungen auch für einige Bundesländer und im Kommunalrecht aller (Flächen-)Länder für Gemeinden und Gemeindeverbände vorgeschrieben.Aufgabe der Arbeit ist es, die in diesen Rechtskreisen bestehende Vielfalt der Bestimmungen und der Verwaltungspraxis aufzuzeigen und den Wert oder Unwert einer öffentlichen Vermögensrechnung zu verdeutlichen.Zu diesem Zweck wird zunächst ein kurzer historischer Überblick über Schrifttum, Praxis und Gesetzgebung einer Nachweisung öffentlichen Vermögens gegeben, um im Anschluß daran die Motive der gesetzgebenden Organe zu ermitteln.Anhand von schwer zugänglichem Material zeigt die Untersuchung in Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen der Vermögensnachweisung die seither stattgefundene rechtliche Entwicklung auf und erläutert eingehend die materiellen Ausführungsbestimmungen und die Praxis der Vermögensbewertung.Abschließend wird versucht, die wertmäßige ,,Nachweisung'' des ,,aktiven'' öffentlichen Vermögens zu beurteilen.Dabei wird u. a. festgestellt, daß der Leistungswert des öffentlichen Vermögens in Geldsummen nicht meßbar ist und daher die Bewertung in Geld keinem Zweck außer dem der Kostenberechnung für Entgelte und Vergleiche dienen kann.Eine umfassend bewertende Vermögensnachweisung wird daher als weitgehend sinnlos bezeichnet.GemeindeVermögenHaushaltswesenVerwaltungsrechtKommunalrechtRechtVerwaltungFinanzenDie Vermögensrechnung der öffentlichen Hand. Eine verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Grenzen einer wertmäßigen Nachweisung ("Bilanz") des öffentlichen Vermögens.Monographie037835