Mager, Ute1995-06-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/100842Bei der Feststellung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts geht es um die Frage, wie die Verwaltungsgerichte Änderungen der Sach- oder Rechtslage zu berücksichtigen haben, die nach dem Erlaß eines Verwaltungsakts eingetreten sind. Dies geschieht anhand der Abgrenzungsformel, daß bei der Anfechtungsklage der maßgebliche Zeitpunkt die letzte Behördenentscheidung und bei der Verpflichtungsklage die letzte mündliche Verhandlung sei. Nach einem Überblick über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem Thema erläutert die Autorin das Verhältnis zwischen der Verwaltung und den Gerichten nach dem Gewaltenteilungsprinzip sowie nach Art. 19 Abs. 4 GG. Danach erfolgt eine Darstellung der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sowie des öffentlich-rechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriffs bei Verwaltungsakten. Die Untersuchung geht dann auf den Zeitpunkt im vorläufigen Rechtsschutz und bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung ein. rebo/difuDer maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten.MonographieS95130011RechtsprechungRechtsgeschichteVerfassungsrechtVerwaltungsrechtVerwaltungsaktRechtswidrigkeitZeitpunktVerwaltungsgerichtsbarkeitAnfechtungsklageVerpflichtungsklageVerwaltungsgerichtsordnungVerwaltungsverfahrensgesetz