2004-01-292020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/128483Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr i. S. des § 315 b I StGB "pervertiert", wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird. BGH, Urteil vom 20.2.2003 - 4 StR 229/02 (LG Gießen). difuEingriff in den Straßenverkehr durch Einsatz des Fahrzeugs als Waffe.ZeitschriftenaufsatzDC4151StrafrechtKriminalitätPolizeiStraßenverkehrKraftfahrzeugFahrzeugWerkzeugMissbrauchWaffeVorsatzSchädigung