Keune, Heinz1986-07-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/523736Anlass der Betrachtung ist die Anfrage an die Bundesregierung vom Dezember 1983, welche Schritte sie zur Verringerung der Gewässerbelastung mit kritischen Stoffen unternommen haben und inwiefern § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes in dieser Hinsicht erweitert werden solle. Hier sieht die Bundesregierung auch für Indirekteinleiter einen Regelungsbedarf. Der Autor, als Vertreter der chemischen Industrie, geht davon aus, dass die Entsorgungseinrichtungen für derartige Abwässer zu den Grundsätzen der kommunalen Daseinsvorsorge gehören. Die Vorhaben des Bundes werden angeführt und neue gesetzliche Bestimmungen in einzelnen Bundesländern. Erforderlich ist eine Harmonisierung der Landeswassergesetzes. (hg)AbwasserAbwasserbeseitigungWasserhaushaltsgesetzIndustrieGewässerschutzGemeindeLandLandeswassergesetzRechtWasserAnwendung staatlichen Wasserrechts auf die Indirekteinleiter. Teilersetzung des kommunalen Satzungsrechts durch staatliches Wasserrecht.Zeitschriftenaufsatz107051