1995-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940721-7390https://orlis.difu.de/handle/difu/855331. Eine Baumschutzsatzung verstößt gegen den Grundsatz der Bestimmtheit, wenn sie ihren Geltungsbereich auf die bebauten Gebiete der Gemeinde erstreckt. 2. Paragraph 118 II Nr.2 HBO enthält keine Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung von Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Leitsätze.Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung. VwGO § 80 Abs.5; BauGB § 34; HBO § 118 Abs.2 Nr.2. Hess.VGH, Beschluß vom 28.5.1993 - 3 Th 710/93.ZeitschriftenaufsatzI94040306BaumschutzBaumRechtsprechungBaumschutzsatzungGeltungsbereichAbgrenzungGenauigkeitBestimmtheitPflanzungErsatzAusgleichAusgleichszahlung