Krüper, Julian2017-02-102020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/240670Der öffentliche Raum rückt seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus des Ordnungs- und Polizeirechts. Durch verschiedene Maßnahmen wie Alkohol-, Bettel- oder Glasverbote wollen Kommunen eine sozialtechnologische Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes durchsetzen und dabei grundsätzlich sozialadäquates Verhalten verbieten. Jenseits der verfassungsrechtlichen Fragen solcher Interventionen sind auch das allgemeine Verwaltungsrecht und das Gefahren abwehrrecht dadurch herausgefordert. Der Beitrag geht am Beispiel kommunaler Glasverbote den dogmatischen Friktionen nach, die sich ergeben, wenn grundsätzlich sozialadäquates Verhalten mit Mitteln der Allgemeinverfügung oder der Gefahrenabwehrverordnung reguliert werden soll. Er plädiert dabei auf eine strenge rechtsstaatliche Verknüpfung von Eingriffsgrundlagen und den sie ausfüllenden Tatsachen und wendet sich gegen eine zunehmende sozialtechnologische Umwidmung gefahrenabwehrrechtlicher Eingriffsgrundlagen durch die Exekutive.Handlungsformenadäquanz im Gefahrenabwehrrecht. Sozialadäquates Verhalten im öffentlichen Raum an den Grenzen der Verwaltungsrechtsdogmatik.ZeitschriftenaufsatzDM17011921Öffentliche SicherheitVerwaltungsrechtStrukturwandelGefahrenabwehrÖffentlicher RaumSozialverhaltenFreizeitverhaltenVerhaltensweiseGlasRegulierungOrdnungsrechtGruppenverhaltenAlkoholSportveranstaltungVolksfestVerbotStörerPolizeirecht