Haller, Robert1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/91479Der BGH lehnt den zivilrechtlichen Innenausgleich unter öffentlich-rechtlichen Störern noch immer kategorisch ab. Danach ist es im Ergebnis reiner Zufall und letztlich Willkür, wer von mehreren Störern zur Gefahrenabwehr und Haftung herangezogen wird und die Kosten allein zu tragen hat. Dieses Ergebnis kann angesichts der zu bewältigenden Altlasten und anderer kostenträchtiger Gefahren nicht länger hingenommen werden. Daneben verpaßt der BGH mit seiner starren Haltung die Chance einer Effektivierung von Altlastensanierungen, weil der Innenausgleich zu einer Verhaltenssteuerung und damit letztlich zu einem besseren Umweltschutz führen kann. Die Abhandlung greift die Diskussion aus aktuellem Anlaß auf und versucht, einen dogmatisch begründeten Weg zu einer gerechten und damit letztlich für den Umweltschutz auch sachdienlicheren Lösung zu finden. Es zeigt sich, daß die Anwendung des Paragraphen 426 BGB die Möglichkeit bietet, eine im Einzelfall interessengerechte Verteilung der Lasten im Zusammenhang mit kontaminierten Grundstücken zu treffen.Zivilrechtlicher Ausgleich unter öffentlich-rechtlichen Störern. Zur Anwendung des §§ 426 BGB auf die Kosten der Inanspruchnahme im Umweltrecht.ZeitschriftenaufsatzI96020718UmweltschadenBodenverunreinigungHaftungBürgerliches GesetzbuchGesetzgebungRechtsprechungAltlastVerursacherAusgleichKritik