2002-02-222020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/46492Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeuges auf einer zum Parken zugelassenen öffentlichen Straßenfläche ist in aller Regel ein straßenverkehrsrechtlich zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs, selbst wenn dieses Fahrzeug mit einer Verkaufsofferte versehen ist. OVG NRW, Urteil vom 4.12.2000 - 11 A 2870/97. difuAbstellen eines Fahrzeugs als zulässiger Gemeingebrauch.ZeitschriftenaufsatzDC2344StraßenverkehrsrechtVerkehrParkenStraßenraumÖffentlicher RaumKraftfahrzeugVerkaufsangebotGemeingebrauch