2004-07-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128807Ein kommunaler Spitzenverband in Niedersachsen gründete eine Gesellschaft zur Ausschreibung und Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerlöschzüge seiner zu ihm gehörenden Gemeinden. Der Verband informierte daraufhin seine Mitgliedsgemeinden darüber, dass der Einkauf von Feuerwehrfahrzeugen und -ausrüstungsgegenständen nur noch über seine Gesellschaft im Wege der Sammelbestellung erfolgen solle. Dies geschah dann auch und die Gesellschaft schrieb die Bestellungen europaweit aus. Einige regional bedeutende Handelsunternehmen hielten das koordinierte Nachfrageverhalten der Gemeinden für einen Verstoß gegen das in § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) statuierte Kartellverbot und klagten auf Unterlassung gem. § 33 i.V.m. § 1 GWB. Die Klage hatte vor dem Landgericht Erfolg. Die Berufung der kommunalen Gesellschaft führte zur Aufhebung des Urteils und zur Abweisung der Klage. Die dagegen eingelegte Revision hatte keinen Erfolg. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2002 - KZR 11/01 - Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2003 Heft 6 S.765. difuEine kommunale Einkaufsgemeinschaft im Licht des Wettbewerbsrechts.ZeitschriftenaufsatzDC4475VerwaltungGemeindeBeschaffungBestellwesenWettbewerbGemeindeverbandÖffentlicher AuftragEinkaufsgemeinschaftWettbewerbsrecht