2004-03-052020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/128614§§ 1, 1 a, 12, 214, 215 a BauGB; §§ 4, 15 BauNVO; § 47 VwGO: 1) Ein für das Abwägungsergebnis relevanter Fehler im Abwägungsvorgang liegt nicht vor, wenn ein durch die Planung geschaffenes Problem noch während des Vollzugs des B-plans bewältigt werden kann, ohne die Konzeption der Planung zu berühren. 2) Ein vorhabenbezogener B-plan erfordert bauleitplanerische Festsetzungen für ein oder mehrere Vorhaben; die Festsetzung eines Baugebiets allein reicht nicht aus. 3) Enthält ein als vorhabenbezogen bezeichneter B-plan keinen Hinweis auf das beabsichtigte Vorhaben, so kann dieser Mangel nicht durch Heranziehung des Durchführungsvertrages beseitigt werden. difuVorhabenbezogener B-plan; Durchführungsvertrag. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3.02 -. (OVG Saarlouis vom 27.11.2001 - 2 N 2/00).ZeitschriftenaufsatzDC4282BebauungsplanungBauleitplanungGemeindePlanungsrechtBauplanungBaugebietVorhabenbezogener BebauungsplanBauvorhabenDurchführungsvertrag