1983-03-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/494516Es ist rechtmäßig, wenn die Bewilligungsbehörde bei der Gewährung von Zuschüssen zur Einhaltung von Mietobergrenzen im öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsbau keine höheren als die Abschreibungssätze des § 25 Abs. 3 II. BV F. 1979 für die Berechnung der laufenden Aufwendungen zugrunde legt. § 25 Abs. 3 II. BV verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen das II. WoBauG. Die Vorschrift stimmt mit Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigungsnorm in § 105 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a und b des II. WoBauG überein. -y-RechtWohnungWirtschaftSteuerrechtWohnungsrechtRechtsprechungAbschreibungWirtschaftlichkeitsberechnungWohnungsbaugesetzBerechnungsverordnungZuschussMietobergrenzeAbschreibung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Zweites Wohnungsbaugesetz, § 105, Abs. 1, Zweite Berechnungsverordnung 1979, § 25. OVG Bremen, Urt. v. 25.5.1982 - OVG 1 BA 72/81.Zeitschriftenaufsatz076896