1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/91041Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem Gelände eines Autokinos einmal wöchentlich einen Trödelmarkt zu veranstalten. Die Nutzungsänderung wurde zunächst genehmig, danach mit der Begründung, der Trödelmarkt sei als großflächiger Einzelhandelsbetrieb einzustufen, wieder aufgehoben. Die dagegen gerichtete Klage des Veranstalters war erfolgreich. Mit der Vermietung von Teilflächen an einzelne Anbieter entsteht kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb. In der Begründung zu den - in der Literatur nicht eindeutig gefaßten - Merkmalen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs.Trödelmarkt als großflächiger Einzelhandelsbetrieb oder als Einkaufszentrum? §§ 8, 11 III BauNVO. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21.7.1995 - 10 B 1978/95, rechtskräftig.ZeitschriftenaufsatzI96020279EinzelhandelsbetriebEinkaufszentrumVerkaufMarktBegriffsbestimmungRechtsprechungOVG-UrteilTrödelmarkt