1988-01-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/539171Bei einem Aufstellungsfehler, der in der fehlerhaften Bekanntmachung eines Bebauungsplans aufgrund der nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 4 HGO a.F. entsprechenden gemeindlichen Bekanntmachungsregeln besteht, handelt es sich um die Verletzung einer Vorschrift über die Veröffentlichung der Satzung im Sinne des § 155 a Satz 2 BBauG 1976, für die eine Heilung durch Zeitablauf gemäß § 155 a Satz 1 BBauG 1976 nicht eintritt. Die Gültigkeit eines mit diesem Mangel behafteten sogenannten "Altplans" aus der Zeit vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes 1976 konnte auch nicht durch eine Bekanntmachung gemäß Art. 3 § 12 Satz 2 des Änderungsgesetzes herbeigeführt werden. Im Rahmen der bei einer Ausnahmegenehmigung für eine Bauwichgarage gemäß § 7 Abs. 5 HBO vorzunehmenden Abwägung der Interessen des Bauherrn und des Nachbarn hat die Bauaufsichtsbehörde im Hinblick auf die nachbarschützende Wirkung der Bauwichbestimmungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 HBO in die Bewertung der gegenseitigen Eigentümerinteressen einzustellen, ob der Bauherr bei einer Neuplanung der Bebauung auf einem freien Baugrundstück in der Lage war, Stellplätze außerhalb des Bauwichs ohne besondere Nachteile für sich selbst sofort miteinzubeziehen. (z)BebauungsplanBundesbaugesetzLandesbauordnungPlanaufstellungGarageNachbarschutzRechtsprechungBauordnungGemeindeordnungBekanntmachungBauwichFehlerhaftigkeitAusnahmegenehmigungVGH-UrteilRechtBebauungsplanungBekanntmachungsfehler bei Bebauungsplan. BBauG 1976 § 155a. BBauG AendG 1976 Art.3 § 12; HGO a.F. § 5 Abs.4; HBO § 7. Hess.VGH, Urteil vom 14.3.1986 - IV OE 42/82.Zeitschriftenaufsatz126615