Talbot, Franz Josef1991-09-052020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/565042Im Rahmen der Denkmalpflege nimmt der Wiederaufbau der Residenzschlösser eine Sonderstellung ein, weil die Frage der Legitimation (welche Nutzung?) stets umstritten war. Die Antworten auf diese Frage geben Einblicke in den zeittypischen Umgang mit Dokumenten der Geschichte. Das Neue Schloß in Stuttgart wurde als typisches Beispiel ausgewählt, weil der Wiederaufbau hier erst nach der Bestimmung einer neuen Nutzung in Angriff genommen wurde. Auch hier wurden denkmalpflegerische Belange vorgeschoben, um am Ende rein nutzungsorientierte Entscheidungen zu treffen. Der Autor zeichnet nach einem baugeschichtlichen Überblick die Entwicklung der Umnutzung nach 1918 und die Nutzungsdiskussion nach 1945 unter Einbeziehung der Wettbewerbe und des technischen Ablaufs nach. Die Rahmenbedingungen bildeten dabei Vorschläge der Landesregierung, die Bundeshauptstadt in Stuttgart bzw. den Landtag im Neuen Schloß unterzubringen. Am Ende fanden das Finanz- und Kultusministerium dort ihren Sitz. Der rein an der Fassade orientierte Wiederaufbau ersparte dem neuen Schloß eine Diskussion um dessen kunstgeschichtliche Wertung. wev/difuBaudenkmalDenkmalpflegeSchlossResidenzRekonstruktionNutzungsänderungLandesregierungKulturdenkmalKulturStadtgeschichteBaugeschichteDenkmalschutzBebauungGebäudetypDer Wiederaufbau deutscher Residenzschlösser als Aufgabe der Denkmalpflege nach 1945 unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Schlosses zu Stuttgart.Graue Literatur153020