2004-12-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/129050Aus der Auflage zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Kiesabbau, für eine einwandfreie Wasserversorgung des Nachbargrundstücks zu sorgen, ergibt sich nicht zwingend, dass der Kiesabbauunternehmer ohne zeitliche Beschränkung für die Unterhaltung und Wartung der von ihm geschaffenen Trinkwasserversorgung für das Nachbargrundstück einstehen müsste. Vorinstanz: VG München, Entscheidung vom 23. September 2003 - M 2 K 02.4764. difuZur Dauerhaftigkeit einer drittschützenden wasserrechtlichen Auflage. VGH München, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 22 ZB 03.3336.ZeitschriftenaufsatzDC4718UmweltschutzWasserrechtTrinkwasserversorgungWartungUnternehmerWasserschutzauflageKiesabbau