Rütz, Heinz2009-11-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520081864-1113https://orlis.difu.de/handle/difu/168675Die klassische Angebotsplanung als Organisationsmodell der Baulandentwicklung wird zunehmend durch konsensuale integrierte Modelle ersetzt. Die Umlegung ist ein wichtiger Baustein dieser Modelle. Die Arbeit leitet aus der Definition der privaten Umlegung drei Vertragsmodelle ab. Daran anschließend werden die Kostengruppen der privaten Umlegung dargestellt und anhand von sechs ausgesuchten Beispielen analysiert. Danach ist das Vertragsmodell der aufgelassenen Gesellschaft mit den relevanten Hauptkostenpositionen Liegenschaftsvermessung, Gebühr für die Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster, Notarkosten und Grunderwerbsteuer das kostengünstigste Modell. Bei den Vermessungskosten und Übernahmegebühren wurde der Untersuchung das Gebührenrecht des Landes NRW zugrunde gelegt. Die konsensuale Baulandentwicklung bedingt die Akzeptanz aller Eigentümer und eine transparente Darstellung aller Kosten der privaten Umlegung. Es wird ein Kalkulationsmodell entwickelt, das auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs die Kosten der privaten Umlegung erfasst. Die Ergebnisse der Kostenuntersuchungen der privaten Umlegung sind auch für die deduktive Ermittlung des Einwurfswertes in der amtlichen Umlegung bedeutsam. Wurden bisher die eingesparten Aufwendungen der amtlichen Umlegung gegenüber einer privaten Neuordnung (Kosten der privaten Umlegung) geschätzt, so ist nach den Untersuchungen jetzt eine genauere Kalkulation möglich. Zusammen mit dem zweistufigen Erschließungsmodell wird mit der vorgestellten privaten Umlegung ein geschlossenes, rechtmäßiges und zweckmäßiges Gesamtkonzept der konsensualen integrierten Baulandentwicklung vorgestellt, das die Gemeinden von Kostenbelastungen freistellt.Zur Kostenanalyse der privaten Umlegung als Teil der konsensualen integrierten Baulandentwicklung.Graue LiteraturDM09102744BodenrechtBaulandUmlegungVertragKostenKostenstrukturGebührGrunderwerbsteuerFallstudieBaulandentwicklungStädtebaulicher VertragGebührenrecht