Lennartz, Jannis2019-11-192020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/252716Die (unfreiwillige) Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist eine eigenständige Kategorie staatlicher Aufgabenerfüllung durch private Belastung. Ihre anhand von Einzelproblemen und konkreten Figuren wie "Eigensicherungspflicht" oder "Sonderabgabe" in Rechtsprechung und Lehre entwickelten verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere hinsichtlich Verantwortung und Sachnähe, lassen sich zu einem gleitenden Maßstab fügen, bei dem die Intensität der Beanspruchung mit dem Grad an Verantwortung für die aufgegebene Aufgabe korrespondiert.Verfassungsrechtliche Grenzen der Indienstnahme Privater.ZeitschriftenaufsatzD1909547VerwaltungÖffentliche AufgabeDienstleistungPrivatisierungRechtsprechungVerfassungsrecht