Kriegel, Patrick2016-12-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/217706Pro Jahr nutzen rund zehn Milliarden Menschen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland. Den deutschen Nahverkehrsunternehmen, viele davon in kommunaler Hand, gehen nach Schätzungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) durch Schwarzfahrer rund 250 Millionen an Einnahmen verloren. Hinzu kommen Kosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro für den Einsatz des Kontrollpersonals in Bussen und Bahnen. Scharzfahren ist nach Paragraf 265a Strafgesetz (StGB) strafbar und kann bei Nichtbegleichung des sogenannten Erhöhten Beförderungsgeldes (EBE) innerhalb der gesetzten Frist zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat oder einer Geldstrafe von bis zu 60 Tagessätzen belangt werden. Regelmäßige Fahrscheinkontrollen in den öffentlichen Verkehrsmitteln sind unabdingbar und haben eine abschreckende Wirkung. Darüber hinaus verringert ein konsequentes Eintreiben des Erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) den finanziellen Schaden. Viele Verkehrsunternehmen übernehmen das Eintreiben der geschuldeten Beträge selbst. In Zeiten knapper kommunaler Kassen kommt einem funktionierenden Inkassoprozess eine hohe Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang wird in dem Beitrag auf die Möglichkeit hingewiesen, diese Aufgaben auf ein Inklassounternehmen zu übertragen, denn mit Unterstützung des beauftragten Inkassounternehmens kann das Verkehrsunternehmen die Einnahmeverluste durch Schwarzfahrer so gering wie möglich halten. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) führen solche Dienstleister jährlich insgesamt, also über alle Branchen hinweg, rund fünf Milliarden Euro schon nahezu verlorenen Umsatz in den Wirtschaftskreislauf zurück.Aus Nicht-Zahlern Zahler machen. Öffentlicher Nahverkehr.ZeitschriftenaufsatzDH24149VerkehrStadtverkehrÖPNVVerkehrspreisFahrgastaufkommenVerhaltenZahlungsbereitschaftSchwarzfahrerForderungsmanagementOutsourcing