Ketteler, Gerd1993-03-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/81868Die am 27.10.1991 in Kraft getretene 18. Bundesimmissionsschutzverordnung - Sportanlagegenlärmschutzverordnung - vom 18.7.1991 hat sich zum Ziel gesetzt, im Spannungsfeld zwischen Sport und Umwelt im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung Maßstäbe für die Beurteilung der von Sportanlagen ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu setzen. In der Abhandlung werden die Grundzüge der Verordnung dargestellt, ihr Anwendungsbereich, die für die Baugebietsformen der BauNVO festgelegten Immissionsrichtwerte sowie das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren. Außerdem wird in einem Abschnitt auf die möglicherweise festzusetzenden Maßnahmen zur Lärmminderung eingegangen. (-y-)Die Bedeutung der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Spannungsfeld zwischen Sport und Wohnen.ZeitschriftenaufsatzI9203506SportanlageLärmLärmschutzverordnungWohngebietRichtwertGrenzwertBewertungsmethodeLärmschutzRechtImmissionsschutzAuflage